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Corporate Governance

Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung
v. l. n. r.: Markus Häne, Christa Janjic-Marti, Rolf W. Günter, Fredy Fässler, Rolf Cristuzzi, Barbara Dürr-Bruhin, Erich Baumann

Strategie

Dem Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung obliegt die strategische Leitung des Unternehmens. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Eigentümerstrategie übt er seine Funktionen aus und zeichnet die Leitplanken für die operativen Handlungsfelder. Im August 2022 verabschiedete der Verwaltungsrat die folgenden acht strategischen Handlungsfelder und Ziele für die Periode 2023 - 2026:

Handlungsfeld Ziel
Kultur Wir funktionieren als Team in der neuen Arbeitswelt.
Prozesse Unsere Abläufe sind schlank und einfach.
Kunden Wir agieren über digitale Kunden-Nahtstellen.
Finanzen Wir sind solide finanziert und unsere Personal- und Verwaltungskosten wachsen nicht mehr als unser Versicherungskapital.
Nachhaltigkeit Wir reduzieren unseren CO2-Fussabdruck.
Klimawandel Wir sind auf klimabedingte Ereignisse vorbereitet.
Netzwerke Wir pflegen persönliche Beziehungen zu unseren Anspruchsgruppen.
Ökosysteme Wir sind offen für Partnerschaften in Ökosystemen.

Kapital und Finanzierung

Für die Verbindlichkeiten der Gebäudeversicherung haftet ausschliesslich ihr eigenes Vermögen. Sie beansprucht kein Dotationskapital des Kantons und auch keine Staatsgarantie. Die notwendigen Mittel beschafft sie sich durch Prämien und Kapitalerträge.

Die Gebäudeversicherung führt regelmässig Asset- und Liability-Studien durch, mit denen sie das risikotragende Kapital, die Anlage- und Reservestrategie sowie die Angemessenheit der Prämienhöhe überprüft.

Risikomanagement

Zur Natur des Geschäfts einer Versicherung gehören vielfältige Risiken, die mit wirksamen Instrumenten zu bewältigen sind. Im Geschäftsjahr befasste sich der Verwaltungsrat erneut mit einer umfassenden Risikoanalyse des Unternehmens. Die Risikoanalyse wird jährlich überprüft.

Internes Kontrollsystem (IKS)

Die Aufgabe des IKS besteht darin, das Unternehmensvermögen zu schützen, die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Buchführung und der Finanzberichterstattung zu gewährleisten sowie die Einhaltung der Geschäftspolitik und der Gesetze zu sichern. Das IKS ist in der Gebäudeversicherung etabliert. Die internen Kontrollen in den relevanten Prozessen des Gesamtunternehmens sind dokumentiert, werden periodisch überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Mitglied in Gemeinschaftsorganisationen

Die Gebäudeversicherung St.Gallen ist Mitglied der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG), der Vereinigung Kantonaler Feuerwehrsicherungen (VKF), des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV), der Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (PS) sowie des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung (SPE).

Die VKG koordiniert die Aktivitäten der Gemeinschaftsorganisationen der Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV). Als Dachorganisation vertritt die VKG die gemeinsamen Interessen der KGV nach dem Motto "Solidarität schafft Sicherheit". Ihre Aufgabe ist es, das System des dreifachen Schutzes von Prävention, Intervention und Versicherung national wie auch über die Landesgrenzen hinaus zu stärken.

Die VKF unterstützt die KGV im Bereich Prävention. Das Angebot umfasst sowohl den Brandschutz als auch die Naturgefahrenprävention. In beiden Bereichen bildet die VKF Fachpersonen aus und entwickelt Präventionsinstrumente wie z.B. die Brandschutzvorschriften, das Brandschutzregister oder die Plattform Schutz vor Naturgefahren.

Der IRV ist der Rückversicherer der KGV. Zudem erbringt er Dienstleistungen in den Bereichen Risikomanagement, statistische Analysen sowie Auswertungen relevanter Schadenereignisse.

Die PS unterstützt Projekte im Bereich Naturgefahren. Sie lanciert regelmässig Ausschreibungen und initiiert eigene Vorhaben. Die PS fördert dadurch angewandte Forschung im Sinne der langfristigen, strategischen Anliegen der KGV zur Elementarschadenprävention an Gebäuden. Sie trägt deshalb indirekt zu vorteilhaften Versicherungsprämien bei.

Der SPE stellt den beteiligten KGV im Fall eines Erdbebens einer gewissen Intensität pro Kalenderjahr maximal zweimal CHF 2 Mia. zur Verfügung. Dadurch haben die betroffenen KGV die Möglichkeit, bei solchen Ereignissen zumindest einen Teil der Schäden zu begleichen und damit die betroffenen Gebäudeeigentümer/-innen zu unterstützen.